Allgemeine Geschäftsbedingungen
KHK Media Kästner-Hoffmann-Knollmann GbR
Stand: September 2020
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen KHK Media Kästner-Hoffmann-Knollmann GbR – nachfolgend „KHK Media“ genannt – abgeschlossenen Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge zwischen KHK Media und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AGB`s von KHK Media gelten auch, wenn KHK Media in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn diese KHK Media ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. KHK Media schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe von Entwürfen oder Produktionen in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags- / Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet und wird, sofern nicht anders vereinbart, ausgeschlossen.
3. Vergütung & Honorar
3.1 Sämtliche Leistungen (Entwürfe, Produktionen, Konzepte, Beratungen, etc.), die KHK Media für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung von KHK Media Sonder- und / oder Mehrleistungen von KHK Media, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann KHK Media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann KHK Media auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.3 Entwürfe und Produktionen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden.
3.4 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.5 Kommt eine von KHK Media ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die KHK Media nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Vergütungsanspruch von KHK Media hiervon unberührt.
3.6 Wird für Leistungen von KHK Media keine Preisvereinbarung getroffen, so gilt ein Stundensatz von 75,00 Euro Netto je geleistete Arbeitsstunde.
4. Verbindlichkeiten und Auftragsablauf
4.1 Für einen vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an KHK Media, wird dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung ausgehändigt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auf Richtigkeit zu überprüfen und in schriftlicher Form (Email, Brief, Fax) an KHK Media zuzusenden. Mit Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. der für die Dienstleistungen vereinbarte Preis ist nach Abnahme an KHK Media zu entrichten.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, KHK Media rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistung schriftlich zu unterrichten und alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er von KHK Media hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% der Auftragssumme nach Ablieferung, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
5.3 Die Abnahme des Auftragswerks ist innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch KHK Media – auch nach maximal 14 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann KHK Media bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug sollte die ordentlich gestellte Rechnung von KHK Media nicht innerhalb von 14 Werktagen beglichen werden. Dabei gelten folgende Regelungen ab Rechnungserhalt:
Mahnstufe 1 nach 14 Tagen / 4€ Mahngebühren ohne Zinsen
Mahnstufe 2 nach 24 Tagen / 4€ Mahngebühren + 4 % Zinsen
Mahnstufe 3 nach 34 Tagen / 4€ Mahngebühren + 8 % Zinsen
Mahnstufe 4 nach 44 Tagen / Abgabe an ein Inkassounternehmen oder Übergabe des Falls an einen Anwalt zur gerichtlichen Abwicklung
6. Änderungen, Beanstandung
6.1 Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen. Die Anzahl dieser Korrekturschleifen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis nach 3.6, wenn nicht anders vereinbart.
6.2 KHK Media hat zunächst das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung. Sind die Mängel dadurch nicht beseitigt, kann der Auftraggeber dann erst auf die sonstigen Gewährleistungsansprüche zurückgreifen.
6.3 Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
6.4 Mängel an einem Teil der Arbeit können nicht zur Beanstandung der gesamten Arbeit führen.
6.5 Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens KHK Media nach Produktionsbeginn zurück, sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
7. Nutzungsrechte
7.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt KHK Media neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt KHK Media, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.2 Alle Entwürfe und Produktionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
7.3 KHK Media räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
7.4 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KHK Media.
7.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über und können bei Nichtvergütung entzogen werden.
7.6 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von KHK Media weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
7.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Nutzungsrechte. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7.8 KHK Media ist als Urheber befugt, seine Arbeiten zu signieren.
7.9 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von KHK Media im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheber-rechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für die Verwendung in abgewandelter Form durch Dritte.
8. Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von KHK Media. KHK Media ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.3 Hat KHK Media dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von KHK Media geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
8.4 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.3 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.
9. Fremdleistungen
9.1 KHK Media ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, KHK Media eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Die fällige Agenturprovision für die Auftragskoordination von Produktionsaufträgen welche an Dritte vergeben werden, beläuft sich auf zehn Prozent der Auftragssumme (10%) vor Steuern, mindestens jedoch 75,-€ zzgl. MwSt.
9.2 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von KHK Media abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, KHK Media im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. KHK Media ist in Abweichung zu Ziffer 5.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
10. Eigenwerbung, Konkurrenzausschluss
10.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber KHK Media bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
10.2 KHK Media ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern KHK Media nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss KHK Media für seine Werbezwecke selbst einholen.
10.3 KHK Media ist, soweit nicht anders vereinbart, berechtigt, auch für Wettbewerber des Auftraggebers zu arbeiten.
11. Haftung
11.1 KHK Media haftet für entstandene Schäden z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet KHK Media auch bei Fahrlässigkeit. KHK Media haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
11.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt KHK Media gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. KHK Media tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Überschreitung eines schriftlich vereinbarten Termins zur Ablieferung ist beschränkt bis zur Höhe des für die abzuliefernde Arbeit vereinbarten Honorars.
11.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an KHK Media übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber KHK Media von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11.5 Für die Wettbewerbs – und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet KHK Media nicht.
11.6 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von KHK Media für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
11.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei KHK Media geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
11.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. KHK Media haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. KHK Media wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung für KHK Media.
12. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält KHK Media die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder bös-willig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
13. Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz von KHK Media in Herford.
13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
KHK Media Kästner-Hoffmann-Knollmann GbR
Mindener Str. 94
32049 Herford
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